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Borussia News

NEWS: 16.05.2011

Juristische Bedenken gegen Antrag auf Satzungsänderung

Juristische Bedenken gegen Antrag auf Satzungsänderung

Bei einer Pressekonferenz hat die „Mitgliederoffensive 2007/2011“ heute juristische Zweifel an der Rechtmäßigkeit des von der „Initiative Borussia“ vorgelegten Satzungsänderungsantrags geäußert und diese mit anwaltlichen Expertisen untermauert.

Dabei wurde Borussia aufgefordert, der juristischen Prüfungspflicht nachzukommen. Über die Satzungsänderungsanträge (auch von der „Mitgliederoffensive“ wurden drei eingereicht) müssen Borussias Mitglieder bei der Jahreshauptversammlung am 29. Mai entscheiden.

Auch Borussia Mönchengladbach hat den fraglichen Antrag der „Initiative Borussia“ formal und materiell-rechtlich von den Vereinsjuristen prüfen lassen. Formal liegen keine Bedenken vor. Erhebliche Bedenken sehen die Vereinsjuristen allerdings bei der Frage der inhaltlichen Zulässigkeit des Antrags. Diese materiell-rechtliche Prüfung steht nach Ansicht der Juristen aber nicht dem Verein, sondern dem Registergericht zu, dass bei einem Votum der Mitgliederversammlung für den Antrag die Eintragung ins Vereinsregister vornehmen müsste. Erst mit Eintragung ins Vereinsregister wird eine Satzungsänderung wirksam.

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