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Borussia News

NEWS: 30.08.2011

50+1-Regelung bleibt bestehen

50+1-Regelung bleibt bestehen

Das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen hat heute die sogenannte „50+1-Regelung“ der DFL als „mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar“ erklärt.

Gleichzeitig wurde die bestehende Stichtagsregelung in der Satzung des Ligaverbandes für nichtig erklärt. Nach dem Urteil des dreiköpfigen Gremiums kann ein Investor künftig die Mehrheit bei einem Fußball-Bundesligaklub übernehmen, wenn er den Verein mehr als 20 Jahre ununterbrochen gefördert hat. Damit gab das Gericht einem Kompromissvorschlag von Hannover-96-Präsident Martin Kind statt.

Borussias Geschäftsführer Stephan Schippers, Mitglied im Aufsichtsrat der DFL, begrüßt das Urteil des Schiedsgerichts: „Wir haben uns bei Borussia immer für ein Festhalten an der 50+1-Regel eingesetzt. Das Urteil gibt der Liga und den Clubs Planungssicherheit. Über den Wegfall der Stichtagklausel und die damit verbundene Aufweichung der Regel ist zu diskutieren. Für Borussia Mönchengladbach bleibt es weiterhin kein Thema, den Verein für Investoren und damit verbundene Einflussnahem von außen zu öffnen.“

DFL-Präsident Dr. Reinhard Rauball nahm zur Entscheidung des Ständigen Schiedsgerichts über die Klage von Hannover 96 wie folgt Stellung: „Das Urteil ist in der Gesamtbetrachtung ein Erfolg für die Vereine und Kapitalgesellschaften des Ligaverbandes. Das Entscheidende ist: Die 50+1-Regel bleibt im Kern erhalten. Das Ständige Schiedsgericht hat ausgeführt, dass die bewährte Regel sowohl mit dem deutschen Recht als auch mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Im deutschen Profi-Fußball werden Investoren weiterhin nur im Ausnahmefall und sehr eingeschränkt die Stimmenmehrheit bei einzelnen Clubs übernehmen können. Wir müssen auch künftig keine spanischen, italienischen oder englischen Verhältnisse fürchten. Die vom Ständigen Schiedsgericht geforderte Streichung der Stichtagsregelung werden wir in die Gremien einbringen und auf einer der nächsten Mitgliederversammlungen zur Abstimmung stellen.“

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