04.03.2010
Geldstrafe für Borussia

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL wegen zweier Fälle von nicht ausreichendem Ordnungsdienst sowie wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro belegt.

Bei den Heimspielen gegen den VfL Bochum am 18. Spieltag und Werder Bremen am 20. Spieltag wurden im Gästeblock drei Rauchbomben bzw. eine Leucht-/Rauchfackel gezündet. Dass es aber nicht immer die Fans der gegnerischen Mannschaft sind, die ein inakzeptables Benehmen an den Tag legen, bewiesen einige Unruhestifter beim Auswärtsspiel Borussias bei 1899 Hoffenheim. In Sinsheim wurden pyrotechnische Gegenstände aus dem Mönchengladbacher Zuschauerblock in den Innenraum geworfen und im Block gezündet.

Borussia hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist somit rechtskräftig. Aufgrund der modernen Überwachungsmethoden sind in allen Fällen die teilweise geständigen Täter dem VfL bekannt, und ein solches Fehlverhalten wird in keinem Falle toleriert. Der Verein wird gegen die Verursacher nun zivilrechtliche Maßnahmen ergreifen, um sich den entstandenen Schaden von diesen Personen ersetzen zu lassen. Pyrotechnik ist gefährlich und hat in einem Fußballstadion absolut nichts zu suchen.

„Das wird ein Wochenende, dem wir alle bei Borussia entgegenfiebern.“

(Sportdirektor Max Eberl im Express zu Borussias Saisoneröffnung am kommenden Wochenende)
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