Borussia muss 17.000 Euro Strafe zahlen

Das DFB-Sportgericht hat Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.000 Euro belegt.

Geahndet wurden damit die Vorkommnisse im Rahmen des Bundesliga-Auswärtsspiel am 9. April 2022 bei Greuther Fürth. Im Mönchengladbacher Zuschauerbereich wurden damals mindestens 15 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, heißt es im Urteil. Zudem seien sich aufwärmende Fürther Spieler mit einem Plastikbecher und einer Plastikflasche beworfen worden. Borussia hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.

Borussia weist darauf hin, dass dem Verein durch das Fehlverhalten eigener Fans nicht nur ein Imageschaden zugeführt wird. Das Zünden von Pyrotechnik in Stadien gilt unverändert als Straftat, daher müssen die Fans damit rechnen, dass durch das Fehlverhalten einer kleinen Gruppe alle Anhänger von zusätzlichen Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen sowie Verboten betroffen werden.

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22.04.2024

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