Borussia muss 17.000 Euro Strafe zahlen

Das DFB-Sportgericht hat Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.000 Euro belegt.

Geahndet wurden damit die Vorkommnisse im Rahmen des Bundesliga-Auswärtsspiel am 9. April 2022 bei Greuther Fürth. Im Mönchengladbacher Zuschauerbereich wurden damals mindestens 15 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, heißt es im Urteil. Zudem seien sich aufwärmende Fürther Spieler mit einem Plastikbecher und einer Plastikflasche beworfen worden. Borussia hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.

Borussia weist darauf hin, dass dem Verein durch das Fehlverhalten eigener Fans nicht nur ein Imageschaden zugeführt wird. Das Zünden von Pyrotechnik in Stadien gilt unverändert als Straftat, daher müssen die Fans damit rechnen, dass durch das Fehlverhalten einer kleinen Gruppe alle Anhänger von zusätzlichen Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen sowie Verboten betroffen werden.

30.05.2022

Omlin: „Fahre mit einem guten Gefühl nach Sinsheim“

Im Interview spricht Kapitän Jonas Omlin über die sportliche Situation der Fohlen, sein Comeback nach langer Verletzungspause sowie das kommende Auswärtsspiel bei der TSG 1899 Hoffenheim.

17.04.2024

AUSGABE 91: FOHLENECHO – DAS MAGAZIN ERSCHIENEN

In diesen Tagen erhalten Borussias Mitglieder das neue „FohlenEcho – Das Magazin“. Die 91. Ausgabe enthält unter anderem ein ausführliches Interview mit Stürmer Jordan Siebatcheu, alle Infos rund um Borussias neu aufgestelltes Präsidium sowie ausführliche Infos zur kommenden Mitgliederversammlung am 22. April.

17.04.2024

Borussia muss 6.000 Euro Strafe zahlen

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat Borussia Mönchengladbach wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro belegt.

17.04.2024

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