Ermittlungen führten zu Reduzierung von Geldstrafe

Am 19. März 2019 hatte das Sportgericht Borussia zu 80.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil im Rahmen des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 21. Dezember 2018 im Zuschauerbereich der Gäste mindestens 50 Bengalische Feuer abgebrannt und neben fünf Feuerzeugen auch sieben Knallkörper und drei sogenannte „Polenböller“ in den Innenraum geworfen worden waren, durch deren Detonation dort fünf Ordnungskräfte verletzt wurden. Vor einigen Tagen hatte der VfL die Wiederaufnahme des Verfahrens beim Sportgericht beantragt und angezeigt, dass ein mutmaßlicher Täter ermittelt worden sei, der an besagten pyrotechnischen Vorkommnissen in Dortmund mitgewirkt habe. „Dieses Fehlverhalten einiger Fans in Dortmund war vereinsschädigend, hat unschuldige Menschen gefährdet und für uns nichts mit Fußballkultur zu tun. Wir haben damals angekündigt, dass wir alles daransetzen, die Täter zu identifizieren, und werden diese nun auch in Regress nehmen. Wir können nicht hinnehmen, dass von Einzelnen aus der Anonymität der Fankurve heraus Dinge passieren, die unserem Klub massiven Schaden zufügen und am Ende auch der ganzen Fanszene schaden“, sagt Borussias Geschäftsführer Stephan Schippers. Das Sportgericht gab dem Antrag von Borussia statt, weil eine Geldstrafe gegen Vereine wegen Zuschauerfehlverhaltens nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB innerhalb von einem Jahr nach der rechtskräftigen Entscheidung reduziert werden kann, wenn nachweislich nachträglich Täter identifiziert werden konnten. Gemäß dem zu Beginn der Saison 2018/2019 in Kraft getretenen Strafzumessungsleitfaden reduziert sich die Geldstrafe bei Ermittlung eines Täters um 25 Prozent, wie in diesem Fall. Bei Identifizierung von bis zu 50 Prozent der Täter würde sich die Strafe übrigens um 50 Prozent reduzieren, bei Ermittlung von bis zu 100 Prozent der Verursacher gar um 75 Prozent. Weil Anhänger von Borussia im Spiel beim 1. FC Köln am 14. September dieses Jahres mindestens zehn Bengalische Feuer gezündet hatten, wurde der VfL zuletzt vom DFB-Sportgericht zudem zu einer weiteren Geldstrafe, in Höhe von 10.000 Euro, verurteilt.

05.12.2019

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