Borussia muss 12.000 Euro Strafe zahlen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Borussia im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit einer Geldstrafe von 12.000 Euro belegt. Kurz vor Beginn der zweiten Halbzeit des Spiels in der ersten Hauptrunde des DFB-Pokals beim SV Sandhausen am 9. August dieses Jahres brannten Zuschauer im Gästeblock mindestens zehn Bengalische Feuer ab. Der Wiederanpfiff verzögerte sich dadurch um knapp eine Minute. Borussia hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

11.12.2019

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