Thuram für sechs Pflichtspiele gesperrt

Marcus Thuram ist nach seiner Roten Karte im zurückliegenden Bundesliga-Heimspiel gegen die TSG Hoffenheim (1:2) vom DFB-Sportgericht mit einer Sperre von sechs Pflichtspielen – davon eins auf Bewährung – und einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt worden.

Der DFB hat zu der Sperre folgende Mitteilung veröffentlicht: „Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Marcus Thuram im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von sechs Pflichtspielen der Lizenzmannschaft und 40.000 Euro Geldstrafe belegt. Von der Sperre, die für Bundesliga- und Pokalspiele gilt, sind fünf Spiele direkt zu verbüßen. Das sechste Spiel wird bis zum 21. Dezember 2021 zur Bewährung ausgesetzt.  

Thuram war in der 78. Minute des Bundesligaspiels gegen die TSG Hoffenheim am 19. Dezember 2020 von Schiedsrichter Frank Willenborg (Osnabrück) des Feldes verwiesen worden, nachdem er seinem Gegenspieler Stefan Posch aus kurzer Entfernung ins Gesicht gespuckt hatte.“

Borussia hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. Der Franzose wird den Fohlen somit im DFB-Pokalspiel am morgigen Dienstagabend bei der SV Elversberg sowie bei den vier kommenden Bundesligaspielen bei Arminia Bielefeld (2. Januar), gegen Bayern München (8. Januar), beim VfB Stuttgart (16. Januar) und gegen Werder Bremen (19. Januar) fehlen. Von Borussia war Thuram bereits am gestrigen Sonntag mit einer Strafe in Höhe eines Monatsgehalts, die einem sozialen Zweck zugutekommen wird, belegt worden.

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