Das Magazin zur neuen FohlenWelt-Ausstellung ist da
Zur Sonderausstellung „Borussia und die Briten“ gibt es in den FohlenShops wieder ein begleitendes Magazin. In exklusiven Storys und Interviews wird die Ausstellung darin fortgeführt und ergänzt.
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat Borussia Mönchengladbach wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 31.000 Euro belegt.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Borussia im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.000 Euro belegt. „Während des DFB-Pokalspiels beim TuS Bersenbrück am 11. August 2023 in Osnabrück brannten Mönchengladbacher Zuschauer 31 pyrotechnische Gegenstände ab“, heißt es in dem Urteil.
Von der Gesamtsumme kann der VfL bis zu 10.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre. Borussia hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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