Borussia muss 17.000 Euro Strafe zahlen

Das DFB-Sportgericht hat Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.000 Euro belegt.

Geahndet wurden damit die Vorkommnisse im Rahmen des Bundesliga-Auswärtsspiel am 9. April 2022 bei Greuther Fürth. Im Mönchengladbacher Zuschauerbereich wurden damals mindestens 15 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, heißt es im Urteil. Zudem seien sich aufwärmende Fürther Spieler mit einem Plastikbecher und einer Plastikflasche beworfen worden. Borussia hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.

Borussia weist darauf hin, dass dem Verein durch das Fehlverhalten eigener Fans nicht nur ein Imageschaden zugeführt wird. Das Zünden von Pyrotechnik in Stadien gilt unverändert als Straftat, daher müssen die Fans damit rechnen, dass durch das Fehlverhalten einer kleinen Gruppe alle Anhänger von zusätzlichen Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen sowie Verboten betroffen werden.

30.05.2022

Niederrheinpokal: U17 zieht ins Halbfinale ein

Im Viertelfinale des B-Junioren-Niederrheinpokals setzte sich Borussias U17 bei Ratingen 04/19 souverän mit 3:1 (2:0) durch und zog ins Halbfinale ein, wo nun der Nachwuchs des MSV Duisburg wartet.

30.04.2024

Neuer Aufsichtsrat bestätigt Hollmann im Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden

Bei seiner konstituierenden Sitzung hat Borussias neu zusammengesetzter Aufsichtsrat den Aufsichtsratsvorsitzenden Michael Hollmann und seinen Stellvertreter Norbert Bocks in ihren Ämtern bestätigt.

30.04.2024

Borussias U19 mit Nachholspiel gegen den MSV Duisburg

Die U19 der Fohlen spielt am Mittwoch (11:00 Uhr) ihr Nachholspiel in der A-Junioren-Bundesliga West auf dem FohlenPlatz gegen den MSV Duisburg. Die Vorschau zum Spiel.

30.04.2024

FohlenNewsletter

IMMER DIE NEUESTEN ANGEBOTE UND RABATTE DEINER FOHLENELF IM POSTFACH*