Borussia muss 17.000 Euro Strafe zahlen

Das DFB-Sportgericht hat Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.000 Euro belegt.

Geahndet wurden damit die Vorkommnisse im Rahmen des Bundesliga-Auswärtsspiel am 9. April 2022 bei Greuther Fürth. Im Mönchengladbacher Zuschauerbereich wurden damals mindestens 15 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, heißt es im Urteil. Zudem seien sich aufwärmende Fürther Spieler mit einem Plastikbecher und einer Plastikflasche beworfen worden. Borussia hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.

Borussia weist darauf hin, dass dem Verein durch das Fehlverhalten eigener Fans nicht nur ein Imageschaden zugeführt wird. Das Zünden von Pyrotechnik in Stadien gilt unverändert als Straftat, daher müssen die Fans damit rechnen, dass durch das Fehlverhalten einer kleinen Gruppe alle Anhänger von zusätzlichen Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen sowie Verboten betroffen werden.

30.05.2022

FohlenWelt am 1. Mai geöffnet

Am Mittwoch, 01. Mai, dem „Tag der Arbeit“, hat die FohlenWelt für euch von 10:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.

30.04.2024

Ein gerechtes Ergebnis

Im Heimspiel gegen Union Berlin haben die Fohlen eine defensiv solide Leistung gezeigt und sind ohne Gegentor geblieben. Im Spiel nach vorne fehlte allerdings mitunter die nötige Leichtigkeit und Kreativität.

29.04.2024

Das passiert diese Woche bei den Fohlen

Training, Spiele und andere Veranstaltungen – was ist in dieser Woche bei Borussia los? Hier seht ihr alle wichtigen Termine rund um die Fohlen auf einen Blick.

29.04.2024

FohlenNewsletter

IMMER DIE NEUESTEN ANGEBOTE UND RABATTE DEINER FOHLENELF IM POSTFACH*