Borussia muss 15.000 Euro Strafe zahlen

Das DFB-Sportgericht hat Borussia Mönchengladbach zu einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro verurteilt. Beim Auswärtsspiel beim VfB Stuttgart am 5. März 2022 war es zu einem „unsportlichen Verhalten“ der Borussia-Anhänger gekommen, heißt es im Urteil.

Es wurde „durch einen Becherwurf innerhalb des Gästebereiches ein Konflikt unter mehreren Anhängern von Borussia Mönchengladbach ausgelöst. Im Nachgang dazu kam es zu gewalttätigen Handlungen gegenüber dem Ordnungsdienst, der den Konflikt schlichten und die Zuschauer aus dem Block geleiten wollte.“ Der Klub darf von dieser Summe bis zu 5.000 Euro für „sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen“ verwenden. Borussia hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist somit rechtskräftig. In einem Parallelverfahren wurde der VfB Stuttgart mit einer Strafe von 30.000 Euro belegt.

Dagegen wurde ein weiteres Verfahren gegen Borussia eingestellt. Am 16. April 2022 waren nach Spielende der Bundesligapartie gegen den 1. FC Köln Anhänger unerlaubterweise in den Innenhof des Stadions eingedrungen. Die Einstellung des Verfahrens ist ein Verhandlungsergebnis. Die vorbildliche und deeskalierende Vorgehensweise des Borussia-Ordnungsdienstes wurde gewertschätzt, außerdem ist der übrige Spieltagsverlauf zu diesem ausverkauften Risikospiel vorbildlich verlaufen. Dadurch sei das strafbewehrte Verhalten der Ultras nicht mit einer Geldstrafe versehen worden.

10.06.2022

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12.05.2024

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