Neue Coronaschutzverordnung: Das ändert sich bei Borussia

Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom vergangenen Donnerstag und das neue Infektionsschutzgesetz konsequent um und hat die Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen entsprechend angepasst. Welche Regeländerungen das für die FohlenWelt, FohlenTours und die FohlenSportsbar zur Folge hat, erfahrt ihr hier.

FohlenWelt & FohlenTours

Für den Besuch der FohlenWelt, Borussias interaktivem Vereinsmuseum, sowie die Teilnahme an den FohlenTours gilt nach der neuen Coronaschutzverordnung die „2G-Regel“. Besucher müssen demnach einen Nachweis über eine vollständige Covid-19-Impfung oder die Genesung von Covid-19 (innerhalb der zurückliegenden 6 Monate) erbringen. Kinder bis zum Schuleintritt müssen keinen „2G-Nachweis“ erbringen. Bei schulpflichtigen Kindern reichen die unbestätigten PCR-Schultestungen aus, sie gelten als getestet.

Für den Besuch in der FohlenWelt ist keine vorherige Terminreservierung notwendig. Alle Gäste können entweder vorab Onlinetickets buchen oder aber das Museum spontan besichtigen. Die Teilnahme an den FohlenTours ist ab Dezember ausschließlich mit einem vorherigen Ticketkauf über das Online-Ticketportal möglich. Über das Portal besteht dann auch wieder die Möglichkeit, Kombitickets für eine Stadionführung und den Besuch der FohlenWelt zu bestellen. Alle Tickets, die bereits über das Reservierungsportal booking.borussia.de reserviert wurden, bleiben selbstverständlich gültig.

FohlenSportsbar

Auch für den Besuch in der FohlenSportsbar muss ab sofort von jedem Gast ein „2G-Nachweis“ erbracht werden. Kinder bis zum Schuleintritt müssen keinen „2G-Nachweis“ erbringen. Bei schulpflichtigen Kindern (bis zur Vollendung des 15. Lebensjahrs) reichen die unbestätigten Schultestungen aus, sie gelten als getestet. Die Sitzplätze werden ausschließlich vom Personal zugewiesen. Im Bereich der FohlenSportsbar gilt die Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-Atemschutzmaske). Die Maske kann am Sitzplatz selbstverständlich abgenommen werden. 

FohlenShop

Im Einzelhandel und damit auch im FohlenShop im BORUSSIA-PARK sowie im Minto ist kein Nachweis erforderlich. Dort gilt aber ebenfalls die Maskenpflicht. Außerdem muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Am Spieltag ist zudem der Zutritt in den FohlenShop im BORUSSIA-PARK auf maximal 120 Personen gleichzeitig beschränkt. Der FohlenShop im BORUSSIA-PARK hat geöffnet von montags bis freitags zwischen 09:00 und 19:00 Uhr sowie samstags zwischen 10:00 und 19:00 Uhr und sonntags zwischen 10:00 und 16:00 Uhr. Der FohlenShop im Mino hat geöffnet von montags bis samstags zwischen 10:00 und 20:00 Uhr.

Besuch von Jugendspielen

Auch Zuschauer von Trainingseinheiten oder Spielen der FohlenTeams müssen ab sofort einen „2G-Nachweis“ beim Betreten des jeweiligen Geländes vorzeigen. Dies gilt sowohl für die Trainingseinheiten und Spiele der U9 bis U23 sowie aller Frauen- und Mädchenmannschaften im BORUSSIA-PARK, im Grenzlandstadion sowie Am Haus Lütz. Zudem muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Bis zum Erreichen des Sitz- oder Stehplatzes gilt die Maskenpflicht. Kinder bis zum Schuleintritt müssen keinen „2G-Nachweis“ erbringen. Bei schulpflichtigen Kindern reichen die unbestätigten PCR-Schultestungen aus, sie gelten als getestet. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen. Soweit Kinder vom Schuleintritt bis zum Alter von 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.

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